1. Veranstalter
Veranstalter der Aktion ist:
ME KarriereberatungInhaber: Metin Erten
Parkstraße 1
47058 Duisburg
Deutschland
Freiwillige Zusatzleistung
Als Dankeschön für Ihren Einsatz und Ihr Engagement während des Coachings.
Als Dankeschön für Ihren Einsatz
Bei ME Karriereberatung steht Ihr beruflicher Erfolg im Mittelpunkt. Deshalb möchten wir uns für Ihr Engagement bedanken.
Teilnehmer, die ihr AVGS-Karrierecoaching erfolgreich und ordnungsgemäß abschließen, können – abhängig vom individuell bewilligten Coachingumfang und nach Maßgabe der nachfolgenden Teilnahmebedingungen – eine freiwillige Zusatzleistung erhalten.
Als Zusatzleistung kommen ein Wunschgutschein oder, bei entsprechendem Coachingumfang, ein Apple IPad in Betracht.
So funktioniert es
Lernen Sie mich unverbindlich kennen und erfahren Sie, wie das AVGS-Karrierecoaching Sie bei Ihren beruflichen Zielen unterstützen kann.
Nach Bewilligung des AVGS und Bestätigung der Teilnahme durch den zuständigen Maßnahmeträger beginnt das individuell vereinbarte Einzelcoaching.
Nach vollständigem und ordnungsgemäßem Abschluss wird geprüft, ob sämtliche Voraussetzungen der Teilnahmebedingungen erfüllt sind.
Möglicher Umfang
Maßgeblich ist ausschließlich der tatsächlich bewilligte und ordnungsgemäß abgeschlossene Coachingumfang.
| Bewilligter Coachingumfang | Mögliche Zusatzleistung |
|---|---|
| Bis 40 Stunden | Wunschgutschein im Wert von 100 € |
| 41 bis 60 Stunden | Wunschgutschein im Wert von 200 € |
| 61 bis 80 Stunden | Wunschgutschein im Wert von 300 € |
| 81 bis 100 Stunden | Wunschgutschein im Wert von 500 € oder ein Apple iPad nach Maßgabe der Verfügbarkeit |
Die dargestellte Zuordnung gilt vorbehaltlich der Teilnahmebedingungen und der Verfügbarkeit der jeweiligen Sachleistung. Eine Barauszahlung oder Auszahlung eines Differenzbetrags ist ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Nein. Die Zusatzleistung wird ausschließlich von ME Karriereberatung aus eigenen Mitteln finanziert.
Sie ist keine Leistung der Agentur für Arbeit, des Jobcenters oder des Maßnahmeträgers und kein Bestandteil der öffentlichen Förderung.
Nach vollständigem und ordnungsgemäßem Abschluss des Coachings sowie nach Prüfung aller in diesen Teilnahmebedingungen genannten Voraussetzungen.
Nein. Eine Barauszahlung, eine Auszahlung eines Differenzbetrags sowie eine Übertragung auf Dritte sind ausgeschlossen.
Eine Wahlmöglichkeit besteht nur, wenn sie für den maßgeblichen Coachingumfang ausdrücklich vorgesehen ist und beide Zusatzleistungen verfügbar sind.
Ist eine Sachleistung nicht verfügbar, kann ME Karriereberatung eine wertmäßig vergleichbare Alternative anbieten.
Bedingungen
Veranstalter der Aktion ist:
ME KarriereberatungDie angebotene Zusatzleistung wird ausschließlich von ME Karriereberatung aus eigenen Mitteln finanziert.
Sie ist insbesondere:
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Personen,
Die Zusatzleistung wird nur gewährt, wenn:
Höhe und Art der Zusatzleistung richten sich nach dem tatsächlich bewilligten und ordnungsgemäß abgeschlossenen Coachingumfang:
Produktabbildungen dienen ausschließlich der Veranschaulichung. Modell, Farbe, Ausstattung, Speicherkapazität und Verfügbarkeit können variieren.
Die Bereitstellung erfolgt nach erfolgreicher Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen innerhalb eines angemessenen Zeitraums.
Für die Übergabe oder elektronische Übermittlung können erforderliche Kontaktdaten verarbeitet werden.
Ist eine angekündigte Sachleistung aufgrund von Lieferproblemen, Modellwechseln oder anderen sachlichen Gründen nicht verfügbar, kann ME Karriereberatung eine wertmäßig vergleichbare Alternative anbieten.
Personen können von der Aktion ausgeschlossen werden, wenn sie unrichtige Angaben machen, versuchen, die Bedingungen zu umgehen, oder schwerwiegend gegen vereinbarte Teilnahme- oder Mitwirkungspflichten verstoßen.
ME Karriereberatung behält sich vor, die Aktion für zukünftige Teilnehmer aus sachlichem Grund zu ändern, anzupassen oder einzustellen.
Bereits nach Maßgabe dieser Bedingungen entstandene Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
Die Zusatzleistung steht in keinem rechtlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Bewilligung oder Finanzierung des Coachings durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.
Sie begründet insbesondere keinen Anspruch auf Ausstellung, Bewilligung, Erweiterung oder Verlängerung eines AVGS.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Juli 2026
Unverbindlich kennenlernen
Im kostenlosen Erstgespräch besprechen wir Ihre beruflichen Ziele und den möglichen Ablauf des Coachings.